Theoretische Ausbildung


Nachfolgend erhältst du Informationen über den Inhalt der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Inhalte des Grundstoffes für alle Klassen.

Es gibt 12 verschiedene Themen im Grundstoff:

Thema 1 Persönliche Voraussetzungen / Risikofaktor Mensch
Thema 2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Thema 3 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtung
Thema 4 Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
Thema 5 Vorfahrt
Thema 6 Verkehrsregelungen / Bahnübergänge
Thema 7 Geschwindigkeit, Abstand und umweltsch. Fahren
Thema 8 Andere Teilnehmer im Straßenverkehr: Besonderheiten und Verhalten
Thema 9 Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern
Thema 10 Ruhender Verkehr
Thema 11 Verhalten in besonderen Situationen
Thema 12 Lebenslanges Lernen / Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Es gibt 2 klassenspezifischer Themen im Zusatzstoff für B, BE:

Thema 13 Technische Bedingungen / umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
Thema 14 Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen, Personen- und Güterbeförderung

Vorgeschriebener Unterrichtsumfang

Wie oft du mindestens am Theorie-Unterricht teilnehmen musst, erfährst du in der nachfolgenden Übersicht.

Kl. B = 12 mal Grundstoff + 2 mal Zusatzstoff
Kl. A oder A2 + B = 12 Grundstoff + 4 mal Zusatzstoff Kl. A sowie 2 mal Zusatzstoff Kl. B

Erweiterung: Wenn du schon einen Führerschein besitzt, halbiert sich der Grundstoff von 12 auf 6 Einheiten. Ein Unterrichtsabend dauert 90 Minuten und wird als eine Einheit gerechnet.

Wann gehts zur Theorieprüfung?

Grundsätzlich erst dann, wenn man sich selbst auch sicher ist, dass man die Prüfung besteht. Frühstens jedoch 3 Monate vor erreichen des Mindestalters.

Wichtig ist das deine Unterlagen von den Ämtern zurück gekommen sind, du alle notwendigen Unterrichte besucht hast, du bereits mit praktischen Stunden angefangen hast und deine Prüfungsreife, bei deinem Lehrmaterial, bei 80% liegt.