Führerscheinklassen
Führerscheinklasse / Beschreibung | Mindestalter |
---|---|
A1 Leichtkrafträder bis max. 125 ccm³ und max. 11 KW. Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,1 KW/KG und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 Km/h und max. 15 KW |
16 |
A2 Krafträder mit und ohne Beiwagen mit max. 35 KW. Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 KW/KG; |
18 |
A Krafträder mit und ohne Beiwagen sowie dreirädrige Krafträder (Trikes) ohne Leistungsbeschränkung |
24 oder 20* |
AM Kleinkrafträder bis max. 50 ccm³, max. 45 km/h und max. 4 KW und Dreirädrige Kleinkrafträder/vierrädrige Leichtfahrzeuge bis max. 50 ccm³ und 45 Km/h und max. 4 KW, Leichtfahrzeuge max. 350 Kg (bei Elektromotor ohne Batterie) |
16 |
B/BF17 Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (z.G.) mit einem Anhänger. Anhänger: Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 3,5 t nicht überschreiten. Zahl der Sitzplätze: 8 außer dem Fahrersitz |
18 |
B Automatik: (B 78) Der Fahrer darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen. Eintragung in den Führerschein durch die Schlüsselzahl 78 |
18 |
B197 erlaubt es sowohl Automatik als auch Schaltwagen zu fahren. Die Prüfung erfolgt auf Automatik. |
18 |
B96 Klasse B Fahrzeug mit einem Anhänger. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) liegt zwischen 3,5 t und 4,25 t. Eintragung im Führerschein durch die Schlüsselzahl 96 |
18 |
BE Klasse B Fahrzeug mit einem Anhänger das nicht unter Klasse B und B96 fällt. Anhänger max 3,5 t z.G. |
18 |
C Kraftfahrzeuge über 7,5 t z.G. mit einem Anhänger bis 750 Kg |
21 |
CE Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger über 750 Kg z.G. |
21 |
C1 Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. bis 7,5 t z.G. mit einem Anhänger bis 750 Kg |
18 |
C1E Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. bis 7,5 t z.G. mit einem Anhänger über 750 Kg z.G.. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 12 t nicht überschreiten. |
18 |
D Omnibus mit einem Anhänger bis 750 Kg z.G. |
24 |
DE Omnibus mit einem Anhänger über 750 Kg z.G. |
24 |
D1 Omnibus mit einem Anhänger bis 750 Kg z.G.. Max. 8m Länge und max. 16 Fahrgastplätzen. |
21 |
D1E Omnibus mit einem Anhänger über 750 Kg z.G.. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 12 t nicht überschreiten. |
21 |
L Traktor bis 40 Km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h. Mit Anhänger max. 25 Km/h |
16 |
T Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mehr als 32 Km/h bis max. 60 km/h |
16 |
* bei Vorbesitz A2 über 2 Jahre