Führerscheinklassen


Führerscheinklasse / Beschreibung Mindestalter
A1
Leichtkrafträder bis max. 125 ccm³ und max. 11 KW. Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,1 KW/KG und Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 Km/h und max. 15 KW
16
A2
Krafträder mit und ohne Beiwagen mit max. 35 KW. Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 KW/KG;
18
A
Krafträder mit und ohne Beiwagen sowie dreirädrige Krafträder (Trikes) ohne Leistungsbeschränkung
24 oder 20*
AM
Kleinkrafträder bis max. 50 ccm³, max. 45 km/h und max. 4 KW und Dreirädrige Kleinkrafträder/vierrädrige Leichtfahrzeuge bis max. 50 ccm³ und 45 Km/h und max. 4 KW, Leichtfahrzeuge max. 350 Kg (bei Elektromotor ohne Batterie)
16
B/BF17
Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (z.G.) mit einem Anhänger. Anhänger: Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 3,5 t nicht überschreiten. Zahl der Sitzplätze: 8 außer dem Fahrersitz
18
B Automatik: (B 78)
Der Fahrer darf nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe führen. Eintragung in den Führerschein durch die Schlüsselzahl 78
18
B197
erlaubt es sowohl Automatik als auch Schaltwagen zu fahren. Die Prüfung erfolgt auf Automatik.
18
B96
Klasse B Fahrzeug mit einem Anhänger. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) liegt zwischen 3,5 t und 4,25 t. Eintragung im Führerschein durch die Schlüsselzahl 96
18
BE
Klasse B Fahrzeug mit einem Anhänger das nicht unter Klasse B und B96 fällt. Anhänger max 3,5 t z.G.
18
C
Kraftfahrzeuge über 7,5 t z.G. mit einem Anhänger bis 750 Kg
21
CE
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge mit Anhänger über 750 Kg z.G.
21
C1
Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. bis 7,5 t z.G. mit einem Anhänger bis 750 Kg
18
C1E
Kraftfahrzeuge über 3,5 t z.G. bis 7,5 t z.G. mit einem Anhänger über 750 Kg z.G.. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 12 t nicht überschreiten.
18
D
Omnibus mit einem Anhänger bis 750 Kg z.G.
24
DE
Omnibus mit einem Anhänger über 750 Kg z.G.
24
D1
Omnibus mit einem Anhänger bis 750 Kg z.G.. Max. 8m Länge und max. 16 Fahrgastplätzen.
21
D1E
Omnibus mit einem Anhänger über 750 Kg z.G.. Die Fahrzeugkombination (z.G. Zugfahrzeug + z.G. Anhänger) darf 12 t nicht überschreiten.
21
L
Traktor bis 40 Km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h. Mit Anhänger max. 25 Km/h
16
T
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger mehr als 32 Km/h bis max. 60 km/h
16

* bei Vorbesitz A2 über 2 Jahre